Unser Schutzkonzept

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt ist eines der Kernthemen unserer Arbeit und eines unserer wichtigsten Anliegen. Auch in unseren Fachstellen, im Kontakt mit den bei uns arbeitenden Fachkräften und Mitarbeiter*innen, bei unseren Angeboten und in unseren Räumen möchten wir sicherstellen, dass die Grenzen der Menschen, die zu uns kommen, gewahrt werden und tima ein „sicherer Ort“ ist, sowohl für unsere Besucher*innen und Klient*innen als auch für diejenigen, die bei uns arbeiten.

Wir wissen, dass es manchmal schwer ist, die Grenzen anderer Menschen zu erkennen. Jede*r kennt sicherlich Situationen, in denen sie*er* die Grenzen eines Gegenübers verletzt hat, ohne es zu wollen oder gar ohne zu wissen, wo die Grenze verläuft. Dennoch kann eine solche Grenzüberschreitung beim Gegenüber Verletzungen, Scham, Gefühle von Ohnmacht oder Angst auslösen.

Um solchen Situationen vorzubeugen, sie besser zu verstehen und immer achtsamer im Umgang miteinander zu werden, haben wir auch für tima ein sogenanntes „Schutzkonzept“ entwickelt.

Unser Schutzkonzept besteht aus:

  1. Fachkompetenz zu sexualisierter Gewalt aller bei uns arbeitenden Mitarbeiter*innen, um für sexualisierte Übergriffe und Grenzüberschreitungen sensibel zu sein.
  2. supervisorischer Begleitung des Teams, um auch im Umgang miteinander achtsamer zu werden und um eine Fehlerkultur zu etablieren, in der es möglich ist, kritische Punkte anzusprechen und aus ihnen zu lernen.
  3. dem regelmäßigen Einholen von erweiterten polizeilichen Führungszeugnissen aller Mitarbeiter*innen, auch Honorarmitarbeiter*innen.
  4. einer Selbstverpflichtungserklärung aller Mitarbeiter*innen, auch der Honorarmitarbeiter*innen zum grenzachtenden Umgang.
  5. einem Beschwerdeverfahren, dass es Klient*innen und Besucher*innen ermöglicht, ihr Rechte wahrzunehmen, Grenzverletzungen und Übergriffe zu benennen und mit ihrem Anliegen ernstgenommen zu werden.
  6. der Erarbeitung von Interventionsschritten in einem solchen Fall.

Unsere Selbstverpflichtungserklärung kann hier eingesehen werden.

Unser Beschwerdeverfahren erläutern wir hier.